31.12.2006
Twitter GooglePlus Facebook

Ausblick

Was sich 2007 ändert

3. Teil: Pendlerpauschale, Arbeitszimmer

Pendlerpauschale: Der Weg zur Arbeit wird ab Januar teurer. Berufstätige können dann erst ab dem 21. Kilometer 30 Cent pro Entfernungskilometer als Werbungskosten beim Finanzamt abrechnen - die ersten 20 Kilometer entfallen. Im Ergebnis werden viele Erwerbstätige kaum noch mit einer steuerlichen Entlastung bei beruflichen Fahrtkosten rechnen können. Grund: Steuerlich bringt die Entfernungspauschale erst Entlastung, wenn der Steuerzahler mehr als 34 Kilometer zur Arbeit fährt. Bis dahin ist nämlich der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro günstiger.

Pendlerpauschale: Erst ab dem 21. Kilometer beteiligt sich der Fiskus
Zur Großansicht
Die Bahn

Pendlerpauschale: Erst ab dem 21. Kilometer beteiligt sich der Fiskus

Die neuen Regeln gelten auch für Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs. Bus- und Bahnfahrer erhalten ab 2007 nur noch die maximale Entfernungspauschale von 4500 Euro. Höhere Ticketkosten, die bislang alternativ abgesetzt werden konnten, sind passé.

Selbst beim Fahrtkostenzuschuss des Chefs bremsen die Finanzbehörden: Wer weniger als 21 Entfernungskilometer fährt, der muss den Zuschuss künftig voll versteuern und entsprechend Sozialbeiträge entrichten. Ab dem 21. Kilometer ist die Vergünstigung sozialabgabenfrei und darf vom Chef weiterhin mit 15 Prozent pauschal versteuert werden, zuzüglich Solidaritätszuschlag versteht sich.

Die Einschränkung der Pendlerpauschale gilt jedoch nicht für Fahrgemeinschaften, die ihre Fahrtkosten anteilig weiterhin voll absetzen können. Außerdem sind Benzingutscheine beziehungsweise Jobtickets bis zum Wert von 44 Euro pro Monat weiterhin von Steuer- und Sozialabgaben ausgenommen.

Arbeitszimmer: Viele Arbeitnehmer und Selbstständige, die bislang bis zu 1250 Euro im Jahr für ihr Arbeitszimmer geltend gemacht haben, gehen ab kommendem Jahr leer aus. Grund: Die Finanzbehörden erkennen das häusliche Arbeitszimmer nur noch dann an, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet.

Die Streichung dürfte besonders Lehrer, Richter und Personen mit Teilzeitarbeit treffen. Positiv: Arbeitsmittel wie Büromöbel oder Computer sind weiterhin steuerlich absetzbar. Kostet ein Gegenstand nicht mehr als 475,60 Euro inklusive Mehrwertsteuer, ist er im Jahr der Anschaffung komplett absetzbar, teurere Materialien sind über die Nutzung verteilt abzuschreiben.

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.
  • deli.cio.us
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

© manager magazin online 2006
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der manager magazin Verlagsgesellschaft mbH












Service
manager-magazin-AbonnementAbo-Service
Angebote von A bis ZAngebote von A-Z
Ihr persönliches DepotDepot
Twitter-FeedsTwitter-Feeds
manager magazin mobilmm mobil
Partnerangebote
Analysieren Sie online Ihren Standort im Vergleich zu den Besten mit CONTOR-REGIOContor-Regio:
Analysieren Sie
online Ihren Standort
Seminarmarkt: Tanken Sie KarrierewissenSeminarmarkt:
Tanken Sie Karrierewissen
GehaltsCheck: Verdienen Sie genug?GehaltsCheck:
Verdienen Sie genug?
Handytarife: Finden Sie den passenden TarifHandytarife:
Finden Sie den passenden Tarif
Medführer: Finden Sie Ihren Arzt oder Ihre KlinikMedführer:
Finden Sie Ihren Arzt
oder Ihre Klinik
imedo Arztsuche: Ärzte, Therapeuten, Heilpraktiker und Apothekenimedo:
Ärzte, Heilpraktiker, Apotheken