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manager magazin



17.10.2006
 

MLP-Berater

Zuschuss "zum Lebensunterhalt"

Von Lutz Reiche

Der Finanzdienstleister MLP zahlt seinen angehenden Beratern Zuschüsse "zum Lebensunterhalt". Die Finanzaufsicht spricht von "Kreditvergabe". Dafür bedarf es einer Erlaubnis. Die hat MLP jetzt zähneknirschend beantragt. Ganz umsonst, sprich zinslos, ist die Hilfe indes nicht.

Hamburg - Der Finanzdienstleister MLP Chart zeigen hat für seine Vertriebsgesellschaft MLP Finanzdienstleistung AG eine Erlaubnis für das Betreiben von Kreditgeschäften beantragt. "Wir erweitern unsere bestehende Lizenz nach dem Kreditwesengesetz um einen Baustein zur beschränkten Vergabe von Krediten", erklärte MLP-Sprecher Christian Maertin am Dienstag gegenüber manager-magazin.de und bestätigte damit eine Meldung der "FTD" (Dienstagausgabe).

Uwe Schroeder-Wildberg: Der MLP-Chef hat sich mit der Finanzaufsicht arrangiert.
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MLP AG

Uwe Schroeder-Wildberg: Der MLP-Chef hat sich mit der Finanzaufsicht arrangiert.

Hintergrund ist ein seit langer Zeit währender Streit des Unternehmens mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), die die an MLP-Mitarbeiter gezahlten Vorschüsse als genehmigungspflichtiges Kreditgeschäft interpretiert. "Die Prüfung im Fall MLP hat eindeutig ergeben, dass es sich um eine unerlaubte Kreditvergabe handelt", erklärte eine Bafin-Sprecherin auf Anfrage von manager-magazin.de.

Die Bafin sieht nach Aussagen der Sprecherin Provisionsvorschüsse grundsätzlich als erlaubnispflichtige Kreditvergabe an, "wenn der gewährte Vorschuss die später geleistete durchschnittliche monatliche Provisionszahlung übersteigt". Bei MLP gingen die gewährten Zuschüsse offenbar über dieses Maß hinaus.

Die jetzt getroffene Einigung zwischen MLP Chart zeigen und der Bafin könnte weit reichende Konsequenzen für die gesamte Finanzbranche haben. Ob die Mitbewerber dem Beispiel folgen werden, ist allerdings offen. Auch der Konkurrent AWD Chart zeigen zahlt Vorschüsse an seine Vertreter, wie ein Sprecher am Dienstag erklärte.

"Zuschüsse sind keine gewerblichen Kredite"

"Wir interpretieren die Vorschüsse aber nicht als Kredite und sehen diese in der Branche weit verbreitete Praxis durch das geltende Recht gedeckt", sagte AWD-Sprecher Béla Anda gegenüber manager-magazin.de. Sollten die Behörden anderer Meinung sein, werde AWD sein System gegebenenfalls diesen Anforderungen anpassen. Ob die Vorschusspraxis bei AWD womöglich ebenfalls als genehmigungspflichtiges Kreditgeschäft einzustufen sei, konnte die Bafin-Sprecherin am Dienstag nicht mit Sicherheit sagen. "Das ist im Einzelfall zu prüfen."

MLP blieb auch am Dienstag bei seiner durch "verschiedene Gutachten" gestützten Rechtsauffassung, dass die gezahlten Vorschüsse an angehende Berater keine gewerblichen Kredite seien. Um den Konflikt aber einvernehmlich zu lösen, habe man mit der Bafin in der Vergangenheit verschiedene Varianten diskutiert und sich letztlich entschieden, die Erlaubnis zu beantragen.

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