Woran das Kirchhof-Konzept scheitern könnte
Der wohl entscheidende Mangel des Kirchhof-Konzepts ist die eher geringe Wahrscheinlichkeit einer Umsetzung in näherer Zukunft.
Dreh- und Angelpunkt der Steuervereinfachung ist bei diesem Vorschlag die einheitliche Besteuerung aller Einkünfte, egal, wie sie erzielt werden. Entscheidende Grundlage dafür ist der einheitliche Steuersatz von 25 Prozent für alle Einkunftsarten, auch bei Einkünften von Gesellschaften, egal ob die Gewinne an Beteiligte verteilt werden oder nicht.
25 Prozent Spitzensteuersatz wohl nicht durchsetzbar
Bei der Gewinnbesteuerung von GmbHs und AGs, die entscheidend für internationale Investitionen ist, sind 25 Prozent ein konkurrenzfähiger Satz, viel höher sollte er wegen des internationalen Standortwettbewerbs nicht gehen. Der Spitzensatz für die persönliche Einkommensteuer ist hingegen mit 25 Prozent im internationalen Vergleich und vor allem mit Blick auf die Steuergeschichte Deutschlands extrem niedrig. Zwischen 1999 und 2005 ist der Höchstsatz bei uns von 53 auf 42 Prozent gefallen.
Indes, trotzdem und dennoch: Dieses Konzept ist extrem reizvoll, und Paul Kirchhof ist ein kluger und überzeugender Vertreter seiner Ideen. Kleine Wunder würden Deutschland nicht schaden und eine Kirchhof-Steuerreform wäre sogar ein etwas größeres; das würde glatt für drei kleine Wunder zählen.
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