Von Hartmut Fischer
Vorsicht bei Reisekosten
Gerade bei den Reisekosten müssen Sie genau prüfen, ob keine private Veranlassung vorliegt. Die Prüfer der Finanzämter nehmen solche Belege besonders genau unter die Lupe. Splitten Sie im Zweifelsfall alle Positionen der Reisekosten auf und prüfen Sie jede einzelne. Folgende Reisekosten können abgesetzt werden:
Fahrkosten werden entweder entsprechend vorlegbarer Quittungen oder Fahrscheine beziehungsweise mit 0,30 Euro pro Kilometer mit dem privaten PKW pauschaliert abgerechnet.
Verpflegungskosten werden im Inland grundsätzlich pauschaliert abgerechnet:
Achtung: Grundsätzlich können Sie nur die oben genannten Pauschalen absetzen. Laden Sie jedoch einen Geschäftspartner ein, um mit ihm über geschäftliche Belange zu sprechen, so handelt es sich um Bewirtungskosten. Hierbei können Sie dann 70 Prozent der Gesamtkosten (also inklusive ihrer eigenen Kosten) steuerlich geltend machen.
Die Verpflegungspauschalen für das Ausland sind je nach Land verschieden. Entsprechende Listen finden Sie im Internet, beispielsweise hier.
Übernachtungskosten sind grundsätzlich ohne Verpflegung (auch ohne Frühstück) anzusetzen. Im Inland wird laut Rechnung abgerechnet, im Ausland kann nach Rechnung oder nach Pauschale abgerechnet werden.
Schließlich können Sie noch Nebenkosten geltend machen. Hierzu gehören Parkgebühren, Telefonate usw.
Grundsätzlich: Privates raushalten
Grundsätzlich gilt für die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme, dass man möglichst alle privaten Elemente heraushält. Die Finanzämter sind hier sehr genau und streichen rigoros alles, was auch nur den Eindruck weckt, es könnte der Persönlichkeitsentwicklung oder der Allgemeinbildung dienen.
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