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22.03.2004
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Wegzugsbesteuerung

Let my people go

Von Justus Fischer-Zernin und Alexander Busse

3. Teil: Rasch Einspruch einlegen

Rasch Einspruch einlegen

Wer hierzu noch nicht rechtskräftige Steuerbescheide hat, sollte flugs Einspruch einlegen. Wer sich mit Auswanderungsplänen trägt, bei denen die Hürde der Wegzugsbesteuerung noch zu nehmen ist, muss neu nachdenken und sollte die Antennen ausfahren. Es ist noch nicht klar, wie es bei uns weitergehen wird.

Der deutsche Fiskus könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass unsere Regelungen ja nicht Gegenstand des Urteils waren und versuchen, irgendwelche Unterschiede zu den französischen Gesetzen hochzujubeln, um die deutsche Wegzugsbesteuerung weiter anzuwenden - Motto: Soll doch ein deutscher Steuerzahler das ersteinmal durch die Gerichtsinstanzen bringen.

Vielleicht versucht er es auch schnell mit einer Neuregelung; theoretisch können hier noch Gesetze erlassen werden, die ab Anfang dieses Jahres gelten. Wie immer, wenn Europäischer Gerichtshof oder Bundesverfassungsgericht ein Steuergesetz gekippt haben, heißt es warten, bis sich der Rauch verzogen hat, bevor agiert wird.

Schritt in Richtung brauchbares Steuersystem

Vielleicht trägt dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs ja dazu bei, dass wir in absehbarer Zeit ein brauchbareres Steuersystem bekommen, bei dem auch die gern übersehene Kleinigkeit berücksichtigt wird, dass es neben Deutschland noch andere Staaten auf der Welt gibt.

Die Bundesregierung hat sich allerdings an den Steuerreformdebatten der vergangenen Monate de facto nicht beteiligt. Stattdessen gab es moralisierende Klagen von Kanzler und Parteivorsitz der Grünen über Menschen, die auswandern und dann in Deutschland keine Steuern mehr zahlen, weil sie ihr Geld anderswo verdienen.

CDU/CSU haben sich nach viel Hickhack in ihrem Kompromissprogramm darauf festgelegt, dass sie sich jetzt besser nicht mehr so genau festlegen wollen. Zur Besteuerung von GmbHs und AGs heißt es dort, das müsse man dann ja mal sehen, weil das ja ohnehin irgendwie irgendwann international harmonisiert werden muss. Als Beispiel dafür wird die von der EU entwickelte neue "Europäische Aktiengesellschaft" (SE) genannt. Guter Plan, dieses EU-Projekt wurde binnen sensationellen 30 Jahren über die Bühne gebracht, wobei dieses Affentempo aber nur durchgehalten werden konnte, weil man sich darauf einigte, heikle Themen wie Steuern und Arbeitnehmermitbestimmung doch lieber auszuklammern.

Letztes Hindernis für große Auswanderungsbewegung

Die FDP hat voller Stolz ein umfassendes Steuergesetz in den Bundestag eingebracht. Fragen an die Partei, wie sich einige Neuregelungen auf grenzüberschreitende Sachverhalte auswirken, führen aber zu einer verblüffenden Antwort: "Sachverhalte mit Auslandsbezug sind im Gesetzentwurf bisher nicht angesprochen. Eine Arbeitsgruppe in der Partei befasst sich zurzeit mit diesen Fragen". Na gut, Schwamm drüber, vielleicht beseitigt das Ende der Wegzugsbesteuerung ja das letzte Hindernis für eine große Auswanderungsbewegung - weniger wegen der hiesigen Steuern, sondern vor allem wegen unserer Steuerpolitik.

Beim Kofferpacken hören wir gelegentlich ein fernes "Bumm". Keine Sorge, das sind nur Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof, die wieder ein Steuergesetz abschießen, denn immer gilt die Regel: Die Artillerie kennt weder Freund noch Feind, sondern nur lohnende Ziele.

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