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26.05.2003
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Telekom

"Unternehmen ist noch lange nicht aufgeräumt"

3. Teil: "Kein Bundesgeld mehr in der Deutschen Telekom"

Bund: Einmalige Art der "Wirtschaftsförderung"

Die Einlassung des Vorstandes in seiner Internetstellungnahme, es habe sich bei den 8 Milliarden Euro um einen Wettbewerbspreis gehandelt, ist im Prinzip richtig, beseitigt aber das Rechtsproblem nicht. Der Vorwurf in dieser Sache richtet sich auch gar nicht gegen den Vorstand, sondern gegen den Bund. Dessen Bundesfinanzminister hat seine Staatshoheit missbraucht. Durch das gesetzlich nicht zwingend vorgeschriebene Versteigerungsverfahren hat er einen unglaublichen Druck auf die ganze Branche ausgeübt, um durch diese in der Wirtschaftsgeschichte einmalige Art der "Wirtschaftsförderung" seine eigenen Kassen zu füllen.

Auf diese Weise hat er seine gesamte Einlage aus der Telekom wieder herausgeholt. Zwei andere betroffene Wettbewerber sind an diesem Handeln des Bundes bereits zerbrochen. Wirtschaftlich muss man die entgegen allen sonstigen Gepflogenheiten in der Wirtschaft nicht passivierten Pensionsverpflichtungen gegenüber den Beamten der Deutschen Telekom mit rund 9 bis 10 Milliarden Euro Barwert abziehen, so dass bei der Gründung überhaupt kein Aktienkapital der Deutsche Telekom AG vorhanden war.

"Kein Bundesgeld mehr in der Deutschen Telekom"

Bei Mobilcom und Quam, die ebenfalls 8 Milliarden Euro bezahlt haben, wird die UMTS-Lizenz inzwischen mit null bewertet und soll an die Telekommunikationsbehörde ohne Erstattung der Lizenzgebühr zurückgegeben werden. Also sind die Lizenzen als selbstständige Wirtschaftsgüter auch nichts wert, auch für sie sind Sonderabschreibungen fällig. Seit der UMTS-Versteigerung arbeitet keine Mark Bundesgeld mehr in der Deutschen Telekom. Trotzdem hält der Bund immer noch 43 Prozent aller Aktien. Den Großaktionär frage ich in aller Form, was er hier unter uns Kleinaktionären, die allein per Saldo das gesamte Eigenkapital der Telekom gestellt haben, überhaupt noch zu suchen hat.

Die Auszahlung von 8 Milliarden Euro an den Großaktionär hat gegen die Vorschriften des Aktiengesetzes zur Kapitalerhaltung und des Konzernrechts verstoßen. Auch in diesem Punkt ist Vorstand und Aufsichtsrat vorzuwerfen, dass sie die Rechte der Gesellschaft gegen den Großaktionär - dem sie allerdings fast alle ihre Stellung verdanken - nicht geltend gemacht haben. Nehmen Sie endlich, meine Herren von der Verwaltung, zur Kenntnis, dass zwischen den Interessen unserer Gesellschaft und den Interessen des Großaktionärs Bund massive Gegensätze bestehen.

Schlimmer als bei Honecker

In diesem Zusammenhang richte ich an den Bund die Aufforderung, zunächst das durch die Überbewertung der Sacheinlagen entstandene Problem in Verhandlungen mit dem Vorstand zu lösen. Es ist eine Schande für Deutschland, wenn ein vom Bund privatisiertes Unternehmen wie die Deutsche Telekom gegenüber der ganzen Welt, gegenüber Aktionären, Banken, Kunden und anderen Adressaten mit einer Eigenkapitalziffer ins Leben tritt, die sich hinterher als nicht zutreffend erweist. Was die Bundesregierung hier vorgeführt hat, ist Sozialismus pur.

Selbst Ulbricht und Honecker haben es nicht geschafft, ihr Volk in solch zynischer Weise über den Tisch zu ziehen, wie es die Bundesregierung hier fertiggebracht hat. Unser Geld arbeitet in dem Unternehmen, zu Sagen hat der Staat.

Dessen Bilanz allerdings kann sich sehen lassen: Die gesamte Sacheinlage von 10 Milliarden Euro hat er entweder gar nicht gebracht oder in Bargeld wieder herausgeholt, 15 Milliarden Euro brachte die dritte Tranche, der jetzige Aktienbesitz ist immer noch über 20 Milliarden Euro wert. Ohne Einlage hat er außerdem jahrelang Dividenden in Milliardenhöhe zu Unrecht bezogen.

Der Bundesminister der Finanzen hinterlässt eine Spur wie nach einem Bombenangriff, Millionen von Aktionären liegen, bildlich gesprochen verletzt am Straßenrand. Die mit ungeheurem Propagandagetöse progagierte Volksaktie Telekom hinterließ Not, Unglück und zerbrochene Lebenspläne für solche Staatsbürger, die dem Staat vertraut haben. Es wird höchste Zeit, dass sich der Deutsche Bundestag mit den einer Staatskrise gleichkommenden Telekomsachverhalten befasst. Vorerst allerdings gewinnt eine alte Wahrheit neue Kontur: Wenn ein Verbrechen nur groß genug ist, wird es als solches nicht mehr wahrgenommen, schon gar nicht, wenn es der Staat selbst begeht. Schließlich hat er die Lufthoheit darüber, zu definieren was ein Verbrechen ist.

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