Meine sehr verehrten Damen und Herren,
wie schon im vergangenen Jahr möchte ich mich kurz vorstellen: Ich bin Kleinaktionär der Deutsche Telekom AG. Ich war früher Syndikus von mehreren großen deutschen Aktiengesellschaften und arbeite jetzt als freier Rechtsanwalt in Mannheim u.a. mit einem Schwerpunkt im Aktienrecht.
Bevor ich meine eingereichten Gegenanträge begründe, zwei Vorbemerkungen an die Verwaltung und den Großaktionär.
1. Im vergangenen Jahr habe ich dem Verwaltungsvorschlag, trotz eines Konzernverlustes von 3,4 Mrd. Euro und der hohen Verschuldung eine Dividende auszuschütten, widersprochen. Ich konnte allerdings gegen die Stimmenmacht des ausschließlich seine Haushaltsinteressen gegen das Unternehmensinteresse verfolgenden Großaktionärs nichts ausrichten, obwohl viele Kleinaktionäre auf meinen Vorschlag positiv reagierten.
Nachdem sich der Konzernverlust dieses Mal mit 24 Milliarden Euro versiebenfacht hat, begrüße ich es, dass die Verwaltung meinen damaligen Vorschlag wenigstens jetzt aufgegriffen hat. Ich frage mich nur, warum gebotene logische Denkvorgänge bei Vorständen, Aufsichtsräten, Staatsbeamten und Ministern ein Jahr länger dauern als bei unternehmerisch denkenden Kleinaktionären, denen jetzt immerhin dieses Unternehmen mehrheitlich gehört.
2. Ich habe im vergangenen Jahr hier dargelegt, dass der Beteiligungsansatz für die US-Firma VoiceStream mit rund 34 Milliarden Euro weit übersetzt ist. In einem Interview mit dem SPIEGEL im August 2002 habe ich die Überbewertung mit mindestens 20 Milliarden Euro angegeben. Der Vorstand ließ den "Spiegel" wissen, Philipps Ansicht sei - so wörtlich gedruckt - "blanker Unsinn, die Notwendigkeit einer Sonderabschreibung gebe es nicht".
Das war im August. Ende September gab der Vorstand bekannt, auf VoiceStream bzw. die US-Lizenzen werde eine Sonderabschreibung von 18 Milliarden Euro vorgenommen. Gleichzeitig hieß es, VoiceStream entwickle sich besser als erwartet. Wenn selbst bei einer solchen Aussage Sonderabschreibungen erforderlich werden, ist bewiesen, dass der Kaufpreis viel zu hoch war.
Für die damals nach USA gegangenen rund 1 Milliarde Stück junger Telekom-Aktien ist mindestens in Höhe von 18 Milliarde Euro kein Gegenwert an unser Unternehmen geflossen, die Aktien sind vom Vorstand buchstäblich an die Amerikaner verschenkt worden. Das sieht man auch an den neuesten Zahlen der T-Mobile USA per 31.12.2002. Einem Umsatz von 5 Milliarden Dollar steht ein dreimal so hoher "operating loss", also ein Verlust, von 16,4 Milliarden Dollar gegenüber. Das ausgewiesene shareholder equity, also das Eigenkapital, fiel von 25,3 auf noch 8,7 Milliarden Dollar.
Dem stehen auf der Aktivseite immaterielle Vermögenswerte von fast 20 Milliarden Euro gegenüber. Außerdem weist die Bilanz Gesellschafterdarlehen der Deutsche Telekom in Höhe von inzwischen 7 Milliarden Dollar aus, die verzinst und amortisiert werden müssen. Mit einer Verzinsung des für den Erwerb von VoiceStream hingegebenen Kaufpreises im Wert von damals rund 34 Milliarden Euro ist in irgendeiner absehbaren Zukunft nicht zu rechnen.
Damit ist bewiesen, dass alle Aktionäre durch Kapitalverwässerung in zivil- und strafrechtlich relevanter Weise schwer geschädigt worden sind. Für das Prädikat "blanker Unsinn" wäre vielleicht doch eine Entschuldigung fällig. So geht man als Vorstand mit Eigentümern des Unternehmens nicht um.
Zwei Fragen an den Vorstand: Prospekthaftung und Pensions-Verpflichtungen
Vorab habe ich noch zwei Fragen an den Vorstand.
a) Einige Anwaltskanzleien arbeiten an Klagen gegen die Deutsche Telekom, um sie aus einer Prospekthaftung im Zusammenhang mit dem Verkauf von 230 Millionen Telekomaktien im Sommer 2000 aus dem Besitz der Bundes in Anspruch zu nehmen. Um diese Transaktion vorzubereiten, gab die Deutsche Telekom einen "Verkaufsprospekt" heraus. Darin übernahm sie eine weitgehende Prospekthaftung, obwohl die ganze Veranstaltung überhaupt nicht dem Interesse der Deutschen Telekom diente.
Mit der Ausarbeitung des aufwendigen Prospekts und der Übernahme einer riskanten Haftung hat die Deutsche Telekom ausschließlich Interessen des Großaktionärs verfolgt. Meine Frage geht dahin, ob die Deutsche Telekom AG für diese Leistung eine Gegenleistung im Sinne des Konzernrechts (§ 311 AktG) von dem damaligen Mehrheitsaktionär erhalten hat und ob er sie im Innenverhältnis von der Prospekthaftung freigestellt hat.
b) Warum wird der Barwert gesetzlicher Zahlungsverpflichtungen der Deutsche Telekom gegenüber ihrer Unterstützungskasse mit 9 Milliarden Euo nicht in der Bilanz passiviert, sondern nur außerhalb der Bilanz vermerkt? Handelt es sich dabei wirtschaftlich um einen Passivposten oder nicht? Die Position ist fast so hoch wie das Grundkapital der Deutsche Telekom.
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