Donnerstag, 9. Februar 2012, 06:42 Uhr

manager magazin



18.06.2002
 

MLP

"Anleger etwas beruhigt"

Der angegriffene Dax-Konzern erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen Börse Online.

Heidelberg – Der Finanzdienstleister MLP Chart zeigen hat am Dienstag eine einstweilige Verfügung gegen das Anlegermagazin "Börse Online" erwirkt. Dabei wird dem Anlegermagazin untersagt, bestimmte Passagen aus seinem Beitrag über MLP weiter zu verbreiten. Das Magazin dürfe ab sofort die Kapitalflussrechnung des Finanzdienstleisters nicht mehr als "Doppelabrechnung" darstellen, teilte MLP am Dienstag mit. Auch sei es "Börse Online" untersagt, den Bilanzexperten Karlheinz Küting mit der Aussage zu zitieren, er habe noch "offene Fragen" zu den MLP-Bilanzen. Bei Nichtbeachtung droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.

Bereits gestern hatte das Unternehmen den Antrag vorbereitet, wie ein Firmensprecher am Montag gegenüber manager magazin.de erklärt hatte. "Die Juristen prüfen das noch final. Aber ich weiß, sie bereiten einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung vor". Zudem wolle das Unternehmen künftig eine transparentere Unternehmenskommunikation betreiben. Es gehe darum, "die unhaltbaren Vorwürfe" in ihrer Substanz zu entkräften. "Wir haben die feste Absicht, sämtliche weiteren rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen", ergänzte MLP-Chef Bernhard Termühlen am Dienstag.

Die MLP-Aktie legte am Dienstag Nachmittag deutlich zu und gehörte zu den wenigern Gewinnern im Dax. "Die Ankündigung juristischer Schritte gegen Börse Online hat viele Anleger erst einmal etwas beruhigt", hatten Händler am Montag in Frankfurt erklärt. Bei solch schwerwiegenden Anschuldigungen reiche es nicht aus, Vorwürfe nur zu dementieren. Zum zweiten Mal innerhalb eines Monats hatte "Börse Online" am Mittwoch vergangener Woche die MLP-Bilanz angezweifelt und damit Kurseinbrüche von mehr als 15 Prozent verursacht.

MLP wehrte sich zudem gegen Vorwürfe der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK), die Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften nicht zu veröffentlichen. Die Abschlüsse würden zu einem späteren Zeitpunkt ohnehin im Bundesanzeiger veröffentlicht, so dass von einer Zurückhaltung keine Rede sein könne, sagte ein MLP-Sprecher. Da offenbar das Interesse der Öffentlichkeit so groß sei, sei MLP bereit, die Abschlüsse auf Anfrage vorab zur Verfügung zu stellen. Allerdings müssten diese zuvor noch von den jeweiligen Hauptversammlungen gebilligt werden.

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