17.04.2002
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Insiderhandel

Anklage gegen Börsenredakteur

Von Clemens von Frentz

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Sascha Opel und einen zweiten Verdächtigen erhoben. Die Beschuldigten sollen Insidergeschäfte getätigt haben.

Sascha Opel
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Sascha Opel

Stuttgart - Anderthalb Jahre nach seiner Verhaftung ist gegen den Börsenredakteur Sascha Opel nun Anklage wegen des Verdachts auf Insiderhandel erhoben worden. Der ehemalige Vize-Chef des Börsenmagazins "Der Aktionär" soll gemeinsam mit einem 29-jährigen Finanzdienstleister aus Stuttgart unter Ausnutzung interner Informationen mehrfach illegale Aktiengeschäfte getätigt haben.

Nach Auskunft der Stuttgarter Staatsanwaltschaft wurde dabei ein Gewinn von rund 58.800 Euro erzielt. Opel habe sowohl gegen das Kreditwesengesetz und das Insiderhandelsverbot verstoßen als auch Urkundenfälschung begangen, sagte der für Wirtschaftsstrafsachen zuständige Staatsanwalt.

Auch als Fonds-Berater tätig

Der 29-jährige Bankkaufmann Opel war von 1999 bis Ende 2000 stellvertretender Chefredakteur der Zeitschrift "Der Aktionär" und Chefredakteur des Börsenbriefes "Neuer Markt Inside". Beide Blätter waren Gründungen des Kulmbacher Verlegers und Fondsberaters Bernd Förtsch, der nicht nur Vorstand der Börsenmedien AG ist, sondern auch Betreiber zahlreicher Börsen-Hotlines.

Als Berater mehrerer Fonds war auch Sascha Opel tätig. Er beriet von 1999 bis Oktober 2000 den H&A Lux DAC Neuer Markt Fonds (WKN 933806) und den DAC Kontrast Universal-Fonds (WKN 849069), der nach Opels Auskunft in dieser Zeit mit einem Gewinn von 350 Prozent zu den besten Aktienfonds Europas zählte.

Vorwurf: Doppelter Verstoß gegen Insiderregeln

Nach Ansicht der Stuttgarter Staatsanwaltschaft verfügte Opel durch seine verschiedenen Tätigkeiten über vertrauliche Informationen, die er sich im eigenen Interesse zunutze machte. Im Jahr 2000 soll er mit dem mitbeschuldigten Handelsvertreter vereinbart haben, diese Insiderinformationen zu nutzen.

Dabei soll der Börsenjournalist gleich zweifach gegen Insiderregeln verstoßen zu haben. Zum einen soll er Aktien privat gekauft, anschließend über Börsen-Hotlines empfohlen und dann mit Gewinn wieder verkauft haben. Zum anderen wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, er habe "interne Kenntnisse über Unternehmen" für Aktiengeschäfte genutzt, und zwar durch Käufe für sein eigenes Portfolio und für ein Depot, das von ihm beraten wurde.

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