Berlin - 2,5 Millionen Mark Strafe für Benetton, weil das Unternehmen Händlern Preisvorgaben gemacht haben soll. Die Wettbewerbshüter werfen Vertriebsagenturen der Gruppe vor, selbständigen Inhabern von Benetton-Geschäften in Deutschland Verkaufspreise vorgeschrieben zu haben. In einigen Fällen sei auch Druck auf Einzelhändler ausgeübt worden, teilte das Kartellamt am Dienstag in Berlin mit. Benetton habe gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.
Das Verhalten der Agenturen hatte das Kartellamt nach eigenen Angaben bereits im August mit Bußgeldern geahndet. Die Benetton-Gruppe habe es bewußt zugelassen, daß die Agenturen gegen die Regeln der unverbindlichen Preisempfehlung verstießen.
Ob Benetton den Mißbrauch selbst veranlaßt hat, sei nicht nachgewiesen worden. Das Unternehmen sei aber mitverantwortlich, wenn seine Agenturen die kartellrechtlichen Regeln nicht einhielten und es nicht versucht habe, die Praxis zu verhindern.
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